Affiliate Marketing: Gewerbe anmelden – wann nötig, wie es geht & was du danach beachten musst

Affiliate Marketing: Gewerbe anmelden – wann nötig, wie es geht & was du danach beachten musst

Affiliate-Marketing klingt erstmal nach „ein paar Links setzen“. In der Praxis ist es aber eine unternehmerische Tätigkeit: Du empfiehlst Produkte oder Services, bekommst bei Leads/Verkäufen Provision – und baust (idealerweise) ein dauerhaftes System aus Content, Traffic und Tracking auf. Genau deshalb kommt bei vielen ziemlich schnell die Frage:

Muss ich für Affiliate Marketing ein Gewerbe anmelden?
Und wenn ja: wann, wie und was passiert danach?

Hinweis: Ich bin kein Steuerberater und keine Rechtsberatung. Ich zeige dir hier eine praxisnahe Orientierung – bei Sonderfällen (Ausland, GmbH, hohe Umsätze, mehrere Tätigkeiten) lohnt sich ein Steuerberater oder die IHK.


1) Muss man für Affiliate Marketing ein Gewerbe anmelden?

In Deutschland gilt grob: Wenn du eine Tätigkeit selbstständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausübst, bewegst du dich in Richtung Gewerbe. Affiliate Marketing ist in den meisten Fällen genau das: Du betreibst Websites/Channels, optimierst Inhalte, setzt Werbelinks – und verdienst Provisionen.

Wichtig ist dabei der Zeitpunkt: Gewerbetreibende müssen ihr Gewerbe vor Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen – unabhängig davon, ob Haupt- oder Nebenerwerb. Existenzgründungsportal

Heißt das „schon bevor der erste Euro kommt“?
Viele warten zwar, bis erste Einnahmen entstehen – rechtlich sicherer ist aber: Sobald du konkret startest (Website online, Affiliate-Links aktiv, aktive Vermarktung), solltest du das Thema Gewerbeanmeldung nicht ewig schieben.

Häufige Einsteiger-Situationen

  • Du erstellst eine Nischenseite und setzt schon Affiliate-Links → sehr wahrscheinlich Gewerbe.

  • Du testest nur privat (ohne Links, ohne Monetarisierung, ohne „Business“-Absicht) → eher noch kein Gewerbe.

  • Du hast ein klares Ziel, damit regelmäßig Geld zu verdienen → Gewerbe sehr wahrscheinlich.

Wenn du generell gerade erst startest: Hier ist dein passender Grundlagen-Guide (intern) Affiliate Marketing starten:


2) Gewerbe oder Freiberuf – was bist du als Affiliate?

Die Frage ist wichtig, weil Freiberufler keine Gewerbeanmeldung benötigen, Gewerbetreibende aber schon.

Affiliate Marketing ist typischerweise gewerblich, weil du Provisionen durch Vermittlung/Marketing verdienst. Es kann Grenzfälle geben (z. B. journalistische Tätigkeit), aber als Faustregel gilt:

  • Affiliate-/Vergleichs-/Ratgeberseite mit Provisionslinks → Gewerbe (sehr wahrscheinlich)

  • Reine journalistische Inhalte ohne Monetarisierung → eher kein Gewerbe

Wenn du unsicher bist: IHK oder Steuerberater (kurzes Erstgespräch) spart dir später Stress.


3) Gewerbe anmelden: Ablauf, Kosten, Unterlagen

Wo meldest du an?

Beim Gewerbeamt deiner Stadt/Gemeinde (oft auch online möglich). Existenzgründungsportal

Was kostet es?

Je nach Ort variieren die Gebühren – häufig im Bereich ca. 20–60 €. Existenzgründungsportal

Was brauchst du meistens?

  • Personalausweis/Reisepass

  • ggf. Meldebescheinigung (selten)

  • je nach Tätigkeit evtl. zusätzliche Nachweise (bei Affiliate-Marketing i. d. R. nicht relevant)


4) Was trägst du bei „Tätigkeit“ in der Gewerbeanmeldung ein?

Das ist der Teil, an dem viele hängen bleiben. Du willst klar, aber nicht zu eng formulieren.

Gute, praxistaugliche Formulierungen (Beispiele):

  • „Online-Marketing / Affiliate Marketing (Vermittlung von digitalen Produkten und Dienstleistungen)“

  • „Betrieb einer Ratgeber- und Vergleichswebsite, Online-Werbedienstleistungen“

  • „Content-Erstellung, Suchmaschinenmarketing, Affiliate-Vermarktung“

Tipp: Formuliere so, dass du später nicht sofort eine zweite Gewerbeanmeldung brauchst, wenn du z. B. zusätzlich Newsletter-Marketing oder Social Media mit rein nimmst.


5) Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

5.1 Finanzamt: „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“

Nach der Anmeldung meldet sich (meist automatisch) das Finanzamt – oder du wirst aufgefordert, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abzugeben.

Dort entscheidest du u. a.:

  • Kleinunternehmerregelung ja/nein

  • erwartete Umsätze/Gewinne (Schätzung)

  • Bankverbindung

  • Tätigkeit, Beginn, ggf. USt-ID

5.2 Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) – ja oder nein?

Für viele Affiliates am Anfang attraktiv: Du weist keine Umsatzsteuer aus und hast weniger Umsatzsteuer-Themen. ABER: Du kannst dann auch keine Vorsteuer ziehen (z. B. für Software-Abos, Tools, Hardware). Seit 2025 gab es zudem wichtige Anpassungen/Neuregelungen zur Kleinunternehmerregelung – prüfe die aktuelle Lage immer am besten direkt in den offiziellen Hinweisen. Bundesministerium der Finanzen+1

Grobe Daumenregel (praxisnah):

  • Startest du klein, wenig Kosten, willst schnell loslegen? Kleinunternehmer kann passen.

  • Hast du hohe laufende Tool-Kosten (Funnel/Ads/Software) oder B2B-Fokus? Regelbesteuerung kann sinnvoller sein.


6) Steuern, die du als Affiliate kennen solltest

Einkommensteuer

Dein Gewinn (Einnahmen – Ausgaben) zählt in der Regel als Einkünfte aus Gewerbebetrieb und fließt in deine Einkommensteuer.

Gewerbesteuer

Als Einzelunternehmer/Personengesellschaft gibt es einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag. Gesetze im Internet+1
Heißt: Wenn du darunter bleibst, fällt meist keine Gewerbesteuer an – aber das Thema wird relevant, sobald dein Projekt wächst.

Buchhaltung / Gewinnermittlung (EÜR)

Die meisten Affiliate-Starter nutzen eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Die Anlage EÜR läuft über ELSTER. Elster

Mini-Setup, das dir später viel Ärger spart:

  • eigenes Geschäftskonto oder getrenntes Unterkonto

  • Belege sofort digital ablegen (Ordner: Einnahmen/Ausgaben)

  • monatlicher „Zahlen-Check“ (30 Minuten)


7) Website-Pflichten: Impressum & Werbekennzeichnung (Affiliate!)

Impressumspflicht

Wenn du „geschäftsmäßige“ digitale Dienste anbietest, brauchst du in der Regel ein korrektes Impressum. Grundlage ist heute das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), insbesondere § 5. Gesetze im Internet+1

Ganz wichtig, weil hier Abmahnrisiko entsteht: Affiliate-Links müssen transparent als Werbung/Anzeige erkennbar sein. Orientierung geben u. a. Leitfäden der Medienanstalten und Hinweise der Wettbewerbszentrale. die-medienanstalten.de+1

Praktische Umsetzung (einfach & sauber):

  • Hinweis im Artikelanfang: „Dieser Beitrag enthält Affiliate-Links …“

  • Affiliate-Links mit * markieren oder klar benennen

  • bei Vergleichstabellen: Hinweis direkt über/unter der Tabelle


8) Häufige Fehler (und wie du sie vermeidest)

  1. Zu spät anmelden: Wenn du bereits aktiv vermarktest, schieb es nicht monatelang.

  2. Tätigkeit zu eng formulieren: Lieber „Online-Marketing/Affiliate“ statt „nur Linksetzung“.

  3. Keine Trennung privat/geschäftlich: macht Buchhaltung & Nachweise unnötig schwer.

  4. Keine Werbekennzeichnung: unnötiges Risiko. die-medienanstalten.de+1

  5. Keine interne Struktur: Affiliate wird planbar, wenn du Prozesse hast (Content → Links → Tracking).

Passend dazu (intern):


9) Mini-Praxisplan: In 48 Stunden „sauber aufgestellt“

Heute

  • Gewerbeamt-Anmeldung vorbereiten (Tätigkeitstext + Startdatum)

  • Impressum/Datenschutz prüfen (mindestens Grundlagen)

  • Affiliate-Hinweis als Standardbaustein für Beiträge definieren Gesetze im Internet+1

Morgen

  • Gewerbe anmelden (online oder vor Ort) Existenzgründungsportal

  • Ordnerstruktur für Belege + Einnahmen/Ausgaben starten

  • Tracking-Standard setzen (UTM/Linkstruktur)

Wenn du beim Aufbau von Leads & System statt „nur Traffic“ weitergehen willst (intern):
👉 Optin Pilot (Leadsystem im Test):


Fazit

Für die meisten, die Affiliate Marketing ernsthaft betreiben (Website/Content/Links aktiv), ist die Gewerbeanmeldung der normale und sichere Weg. Sie ist meist unkompliziert, kostet überschaubar, und danach geht’s vor allem darum, Steuer-Themen sauber anzuschieben und Website-Pflichten (Impressum + Werbekennzeichnung) ernst zu nehmen. Existenzgründungsportal+2Gesetze im Internet+2



FAQ

1) Muss ich für Affiliate Marketing ein Gewerbe anmelden?
In den meisten Fällen ja, sobald du Affiliate Marketing nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht betreibst (z. B. Website/Channel mit Affiliate-Links). Dann gilt es meist als gewerbliche Tätigkeit.

2) Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden – schon vor dem ersten Euro?
Sicher ist: vor Aufnahme der Tätigkeit. Praktisch warten viele bis zur ersten Einnahme, aber rechtlich ist die Gewerbeanmeldung sinnvoll, sobald du aktiv vermarktest (Links, Content, Trafficaufbau).

3) Wie nenne ich die Tätigkeit bei der Gewerbeanmeldung?
Bewährt sind Formulierungen wie: „Online-Marketing / Affiliate Marketing“, „Betrieb einer Ratgeber- und Vergleichswebsite“ oder „Online-Werbedienstleistungen“ – nicht zu eng, damit du später flexibel bleibst.

4) Was passiert nach der Gewerbeanmeldung beim Finanzamt?
Du bekommst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort gibst du u. a. Startdatum, erwartete Umsätze/Gewinne an und entscheidest, ob du Kleinunternehmer sein willst oder Umsatzsteuer ausweist.

5) Kann ich als Affiliate die Kleinunternehmerregelung nutzen?
Ja, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Du weist dann keine Umsatzsteuer aus, kannst aber auch keine Vorsteuer ziehen (z. B. bei Tool-Abos, Hardware).

6) Muss ich Affiliate-Links kennzeichnen?
Ja. Affiliate-Links sollten klar als Werbung/Affiliate-Link erkennbar sein – z. B. durch einen Hinweis am Artikelanfang und transparente Markierung in Tabellen/Buttons.

7) Brauche ich ein Impressum für eine Affiliate-Website?
In der Regel ja, sobald du die Seite geschäftsmäßig betreibst (z. B. mit Affiliate-Links). Ein korrektes Impressum und eine Datenschutzerklärung sind Pflichtbausteine.

8) Droht Gewerbesteuer im Affiliate Marketing?
Erst ab einer bestimmten Gewinnhöhe. Für Einzelunternehmer/Personengesellschaften gilt ein Freibetrag – unterhalb davon fällt meist keine Gewerbesteuer an.


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